Darf die Urne mit nach Hause?

Darf ich die Urne mit nach Hause nehmen?

Die Antwort auf diese Frage ist in Deutschland grundsätzlich erst einmal – Nein.

In Deutschland unterliegen alle Verstorbenen dem Friedhofszwang. Dieser ist im Friedhofs- und Bestattungsgesetz unter §4 geregelt.

Dort heißt es: „(1) Verstorbene sind auf öffentlichen Friedhöfen zu bestatten. …“

Ein Friedhof muss zu einem Friedhof erklärt werden. Das „Widmen“, wie dieser Vorgang genannt wird, geschieht nur unter bestimmten Voraussetzungen und ist für Privatgrundstücke nicht möglich. Auch Bestattungswälder wurden zu Friedhöfen erklärt, sodass auch dort Urnenbeisetzungen erfolgen können.

Seit 1.1.2015 gibt es jedoch eine Ausnahme in der Bundesrepublik: Brandenburg.

Dort wurde der Friedhofszwang gelockert, weshalb es seit oben genanntem Datum erlaubt ist, Urnen unter strengen Voraussetzungen auf dem eigenen Grundstück beisetzen.

Manche Menschen entscheiden sich für einen Umweg über das Ausland, in dem die Bestattungsgesetze lockerer sind und überführen die Urne anschließend zurück nach Deutschland. Dies ist jedoch streng genommen ebenfalls nicht erlaubt.

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