Ein Trauerfall ist eingetreten, was muss ich tun?
1. Arzt verständigen
Bei einem Sterbefall zu Hause sollte der Hausarzt – oder im Verhinderungsfall
der Notarzt – verständigt werden. Dieser stellt den Tod fest und händigt die Todesbescheinigung
aus.
Bei einem Sterbefall im Krankenhaus oder Alten- und
Pflegeheim verständigt in der Regel die dortige Verwaltung einen Arzt. Erst
nach Ausstellung der Todesbescheinigung dürfen wir Ihren verstorbenen
Angehörigen abholen und in unser Institut überführen.
2. Bestatter Beauftragen
Es ist sinnvoll uns als Bestatter möglichst früh zu benachrichtigen, damit wir Ihnen behilflich sein und eine Überführung des Verstorbenen nach Ihren Wünschen gestalten können.
Es ist nicht erforderlich, dass der Verstorbene sofort ins Bestattungsinstitut überführt wird. Auf Ihren Wunsch hin kann Ihr Angehöriger bis zu 36 Stunden zu Hause verbleiben, damit Sie sich in aller Ruhe verabschieden können. Im Blogbeitrag “Zu Hause verabschieden” erfahren Sie was dabei zu beachten ist.